Häufige Fragen

Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Repowering und die Erweiterung des Windparks Uetersen.

Wie viele Anlagen werden in dem neuen Windpark stehen?

Im Bestandswindpark stehen derzeit sechs Anlagen. Sie sollen durch vier neue, größere Anlagen mit mehr Leistung ersetzt werden.

Wann wird Baubeginn sein?

Voraussichtlich Ende 2023.

Wie hoch werden die neuen Anlagen sein?

Geplant sind Rotorendurchmesser von 150 Metern sowie Nabenhöhen von 105 Metern. Insgesamt werden die Windenergieanlagen somit eine maximale Gesamthöhe von 180 Metern haben.

Kann ich mich als Anwohnerin/Anwohner in die Planung einbringen?

Ja es gibt eine Bürgerbeteiligung in Form einer Genossenschaft, welche Teil der Repowering-Gesellschaft wird. Die Ende April neu gegründete Genossenschaft NERU kann sich mit bis zu 8,2% am Windpark beteiligen.

Mehr Infos zur Genossenschaft:

www.neru-eg.de

Was ist mit den Themen Schall und Schattenwurf?

Windenergieanlagen erzeugen im Betrieb einen bewegten Schatten. Wie oft und lange der Schattenwurf auf ein Wohngebäude fallen darf, ist genau geregelt: Die Richtwerte von acht Stunden im Jahr sowie 30 Minuten pro Tag dürfen nicht überschritten werden. Im Rahmen des BImSchG-Verfahrens wird die Einhaltung dieser Richtwerte von der Genehmigungsbehörde geprüft. Werden Grenzwerte überschritten, so werden einzelne Windenergieanlagen zeitweise abgeschaltet.

Die Schallimmissionen von Windenergieanlagen unterliegen ebenfalls festgesetzten Richtwerten. Diese variieren je nach Nutzung des betreffenden Gebiets. Die folgenden Immissionsrichtwerte dürfen nicht überschritten werden:

  • Dorf und Mischgebiete 45 dB(A)
  • Allgemeine Wohngebiete 40 dB(A)
  • Reine Wohn – oder Kurgebiete 35 db(A)

Nach der Inbetriebnahme werden die Immissionen durch Gutachter vor Ort geprüft. Bei Überschreiten der Grenzwerte im offenen Betreib müssen einzelne Windenergieanlagen gedrosselt werden. Es ist davon auszugehen, dass durch es durch das Repowering keine höhere Schallbelastung als durch den Bestandswindpark entsteht.

Gefährden die Anlagen Vögel und Fledermäuse?

Das Projekt wird vor der Genehmigung und während des Baus sehr gründlich darauf untersucht, inwiefern es verträglich für den Artenschutz ist. Voruntersuchungen aus dem Jahr 2014 haben bereits gezeigt, dass es beim geplanten Rewpowering kein Konfliktpotenzial gibt. Nichtdestotrotz stellt der Bau einer Windenergieanlage einen Eingriff in die Natur dar – der so gering wie möglich ausfallen soll. Zudem sind Ausgleichsmaßnahmen wie zum Beispiel ortsnahe Ökopunkte, Ausgleichsflächen oder Ersatzgeldzahlungen für das Landschaftsbild vorgesehen.

Was kostet der Windpark?

Die Investitionskosten liegen bei 22 Mio. Euro.

Wer finanziert den Windpark?

Das Repowering des Windparks Uetersen finanzieren die Planet energy GmbH und die Green Planet Energy eG sowie die Windpark Zweite Uetersen GmbH & Co. KG, die die Betreiberin der sechsten bestehenden Windenergieanlagen ist. Darüber hinaus können die anderen Gesellschafter selbst entscheiden, ob sie ihr Kapital erhöhen möchten. Zudem ist geplant, dass sich die vor Ort gegründete Energiegenossenschaft NERU mit bis zu 8,2 Prozent an dem repowerten Windpark beteiligen kann.

Was ist ein Repowering-Projekt?

Der Begriff „Repowering“ meint den vollständigen Austausch älterer Windenergieanlagen durch neue, leistungsfähigere Modelle. Denn damit Deutschland seine Klimaschutzziele erreichen kann, muss mehr Energie aus erneuerbaren Quellen fließen. Das gelingt nicht nur durch die Ausweisung zusätzlicher Flächen für neue Windparks, sondern auch durch den Einsatz effizienterer Technologien an bereits genutzten Standorten.

Für das Repowering-Projekt in Uetersen bedeutet das, dass die bisherigen Anlagen mit einer Leistung von 1,3 MW abgebaut werden. An ihre Stelle treten dann Windenergieanlagen mit einer Leistung von ca. 5,5 MW. Die erwarteten Energieerträge würden sich somit vervierfachen.

Werden die repowerten Windenergieanlagen nachts rot blinken?

Die neuen Windenergieanlagen werden mit einer bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung ausgestattet. Dies bedeutet, dass die Windenergieanlagen nur bei der Annäherung eines Flugobjektes kurz rot aufblinken, bis dieses aus dem Sicherheitsbereich wieder ausgetreten ist.

Warum überarbeitet die Landesregierung die Pläne für Windenergieanlagen?

2015 erklärte das schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht die bisherige Vorgehensweise bei der Ausweisung von geeigneten Gebieten für unwirksam. Damit war die Landesregierung gezwungen, ihre Pläne für Windenergie zu überarbeiten.

Warum ist Uetersen für Windenergie besonders geeignet?

Um die Auswahl geeigneter Flächen möglichst transparent dazustellen, hat die Landesplanung einen Kriterienkatalog erarbeitet. Er enthält circa siebzig Kriterien, die in harte Tabu-, weiche Tabu- und Abwägungskriterien unterteilt sind. Anhand der Kriterien wählt das Land dann Flächen aus, auf denen zukünftig Windenergieanlagen errichtet werden dürfen. Außerhalb der Flächen darf Windenergie nicht genutzt werden.

Für den Bürgerwindpark Uetersen spricht u.a., dass die Flächen weit genug entfernt sind von bewohnten Häusern und es keine ökologischen Kriterien (wie z.B. Brutplätze von seltenen Vögeln) gibt, die gegen ein Repowering des Windparks sprechen.

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