Zeitplan und Ausblick
2016
Dezember: Veröffentlichung der Regionalpläne
Am 6. Dezember 2016 veröffentlichte die Landesregierung Schleswig-Holstein einen ersten Entwurf der Pläne. Sie weisen die Flächen des bisherigen Windparks Uetersen für ein Repowering aus und die Flächen für weitere Anlagen in den Gemeinden Groß Nordende und Neuendeich.
Bürgerinnen und Bürger hatten im Anschluss sechs Monate lang die Möglichkeit zu den Plänen Stellung zu nehmen und sich zu beteiligen.
2017
Juli: Mühlenfest
Am 1. Juli 2017 hatten die Betreiber des Windparks Uetersen alle Anwohnerinnen und Anwohner zu einem Mühlenfest eingeladen. In einer Ausstellung konnten sich die Besucherinnen und Besucher über das Thema Windenergie informieren und einen Blick in den geöffneten Turm der Anlage werfen. Ganz Mutige nahmen an der Mühlenbesteigung teil und genossen den Ausblick aus 68 Meter Höhe.
Herbst: Neue Landesregierung in Schleswig-Holstein
Im Herbst 2017 nimmt die neu gewählte Landesregierung ihre Arbeit auf und passt die Kriterien der Regionalplanung an, z.B. durch größere Abstände zu den nächstgelegenen Häusern.
2018
Mai/Juni: Schüler-Kunstaktion
Uetersener Schüler bringen Farbe in die Marsch: Die Gymnasiasten bemalen die Mühltürme und lassen hinter ihren Kunstwerken unschöne Grafittis verschwinden.
Juli: Ausbaustopp wird aufgehoben
Die Landesregierung veröffentlicht, in welchen Gebieten in Schleswig-Holstein der geltende Ausbaustopp für Windenergieanlagen aufgehoben ist - es also Ausnahmegenehmigungen von dem bis zum 5. Juni 2019 dauernden Ausbaustopp geben kann. Der Bürgerwindpark Uetersen zählt dazu.
August/September: Bürbergeteiligungsverfahren startet
Am 21.August 2018 hat die Landesregierung den zweiten Entwurf der Teilfortschreibung des Windkapitels im Landesentwicklungsplan 2010 sowie den zweiten Entwurf der sachlichen Teilaufstellung der drei Regionalpläne für die Planungsräume I-III beschlossen. Gleichzeitig wurde ein neues Beteiligungsverfahren gestartet. Bürgerinnen, Bürger und Institutionen wie Kreise, Gemeinden, Verbände oder auch Landesbehörden können seit dem 4. September 2018 ihre Stellungnahmen abgegeben.
2019
Januar: Regionalplanung
Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum überarbeiteten Planentwurf der Landesregierung endete am 3. Januar 2019. Der Windpark Uetersen hat sowohl zu der bestätigten Fläche in Uetersen als auch zu den Flächen in der Nachbargemeinde Stellungnahmen abgegeben. Insgesamt wurden während dieser Öffentlichkeitsbeteiligung ca. 5.200 Einwendungen oder Bestätigungen eingebracht.
Als Reaktion auf diese Einwendungen hat Schleswig-Holsteins Landesregierung den zweiten, überarbeiteten Plan-Entwurf für den Windkraft-Ausbau Mitte Januar zurückgezogen und schiebt nun eine weitere Planungsrunde nach. Laut Innenministerium soll bis Ende dieses Jahres ein dritter Entwurf erstellt werden und danach in die Anhörung gehen. Der Windpark Uetersen ist hiervon derzeit nicht direkt betroffen, da es sich bei Uetersen um eine Fläche handelt, für die Ausnahmen vom derzeitigen Ausbaustopp grundsätzlich zulässig sind.
Dezember
Am 17.12.2019 verabschiedet die Landesregierung Schleswig-Holstein den dritten Entwurf der Windenergie-Regionalpläne. Erneut ist die Planfläche in Uetersen in den Plänen des Landes vorgesehen. Eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung wird für den Zeitraum 13.1 - 13.3.2020 angekündigt.
2020
März
Nach der Konkretisierung der Landesplanung beschließt die Stadt Uetersen einen Aufstellungsbeschluss zur Anpassung der Bauleitplanung. Die Anpassung des Flächennutzungs- und Bebauungsplans wird voraussichtlich bis Anfang 2022 dauern.
Frühjahr bis Herbst
Die Kartierung für das ornithologische Fachgutachten wird durchgeführt. Zudem werden der Umweltbericht zur Bauleitplanung sowie der artenschutzrechtliche Fachbeitrag für die erste öffentliche Auslegung erstellt.
September
Die Landesregierung beschließt den Landesentwicklungsplan Wind, es wird der 4. Entwurf der Regionalplanung beschlossen. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nur für regionalplanerisch „überarbeitete Gebiete“ stattfinden, die Fläche in Uetersen steht jedoch bereits fest.
November
Die Stadt Uetersen bekennt sich erneut zu den Planungen zum Repowering und beschließt die frühzeitige Beteiligung zur Bauleitplanung. Vom 14.12.2020 bis zum 22.01.2021 findet die öffentliche Auslegung der Bauleitplanung zum Repowering statt.
2021
Anpassung Bauleitplanung
November
Eine zweite Runde der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Anpassung der Bauleitplanung hat im November stattgefunden. Im Anschluss wird die Bauleitplanung von der Stadt Uetersen unter Berücksichtigung der eingereichten Stellungnahmen überarbeitet.
Dezember
Zum Ende des Jahres 2021 fiel der bestehende Windpark aus der EEG-Vergütung.
2022
Weiterbetrieb ohne EEG-Vergütung
Der bestehende Windpark wird ohne EEG-Vergütung weiterbetrieben.
Frühjahr
Im ersten Quartal des Jahres 2022 startete das Genehmigungsverfahrens nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Dieses wird wahrscheinlich ein Jahr lang dauern. Im Zuge des Verfahrens werden die Umweltauswirkungen überprüft, die dem Bau und Betrieb der Windenergieanlagen zu Grunde liegen.
Im Verlauf des Jahres soll die Anpassung des Flächennutzungs- und Bebauungsplans abgeschlossen werden. Am 28. April 2022 stimmte der Bau- und Verkehrsausschluss für die Anpassung des Flächennutzungs- und Bebauungsplans. Die Entscheidung der Ratsversammlung folgt am 27. Juni 2022.
April
Im Verlauf des Jahres soll die Anpassung des Flächennutzungs- und Bebauungsplans abgeschlossen werden. Am 28. April 2022 stimmte der Bau- und Verkehrsausschluss für die Anpassung des Flächennutzungs- und Bebauungsplans. Die Entscheidung der Ratsversammlung folgt am 27. Juni 2022.
Ebenfalls am 28. April gründete sich die Bürgerenergiegenossenschaft NERU Neue Energie Region Uetersen eG, die am repowerten Windpark beteiligt sein wird.
2023
2023 soll das Genehmigungsverfahren abgeschlossen sein.
Bei einem erfolgreichen Abschluss des Genehmigungsverfahrens sowie einer Zuschlagerteilung im Ausschreibungsmodell nach dem EEG kann zum Ende des Jahres 2023 mit bauvorbereitenden Maßnahmen begonnen werden.
Die bauliche Umsetzung des Repowerings wird etwa neun Monate dauern. Laut Plan würden sich die neuen Windräder im Jahr 2024 in der Marsch drehen.
April
Der Bürgerwindpark erhält die Genehmigung, allerdings muss ein Widerspruchsverfahren eingeleitet werden, da vorgesehen ist, die Anlagen am Tage zum Schutz des Seeadlers auszuschalten.
August
Die Änderungsgenehmigung geht ein: ein unabhängiger Gutachter erstellt eine Habitatpotenzialanalyse. Hier wird festgestellt, dass der Seeadler anders fliegt und eine Tagesabschaltung nicht notwendig sein wird. Die Tagesabschaltung wird aus der Genehmigung gestrichen. Die Verhandlungen mit der Firma Nordex sowie mit verschiedenen Banken starten.
November
Die EEG-Ausschreibungsunterlagen werden eingereicht.
Dezember
Der EEG-Vergütungszuschlag sowie die Finanzierungsbestätigung werden erhalten. Es kommt zum Vertragsabschluss mit Nordex.
2024
Februar
Die Finanzierung wie auch Werkliefer- und Wartungsvertag mit Nordex wird finalisiert. Es folgen Verhandlungen mit weiteren Gewerken (z. B. Tiefbau, Fundamente).
Juli
Zur Vorbereitung des Baubeginns werden insbesondere die Tiefbauarbeiten für die Zuwegung durchgeführt.
September
Ein offizieller Spatenstich mit Beteiligung der lokalen Politik und Presse findet statt. Der Fundamentbau inklusive Tiefgründung kann starten.
Dezember
Der Fundamentbau der Windenergieanlagen wird abgeschlossen.
Ausblick 2025
Februar
Die externe Zuwegung wird erstellt. Der Rückbau des Bestandsparks startet.
April
Die Lieferung der Großkomponenten, wie beispielsweise die Stahltürme und Rotorblätter, erfolgt durch Nordex.
Juni – August
Nordex errichtet die Windenergieanlangen. Die Inbetriebnahme des Windparks ist für den Sommer geplant.